FAQ – Häufig gestellte Fragen
Willkommen bei der Nordheide Logistik
Nachfolgend finden Sie zwei FAQ-Listen zum Thema Personaldienstleistungen und Arbeitnehmerüberlassung.
Es ist sowohl die Sicht für Arbeitnehmer/-innen, als auch die Sicht für Unternehmen berücksichtigt.
Wir beantworten gerne Ihre Fragen…
Falls Sie dennoch Hilfe benötigen nutzen Sie
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Fragen und Antworten für Arbeitgeber
Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeit) bedeutet, dass ein Personaldienstleister (Verleiher) eigene Mitarbeiter/-innen an Ihr Unternehmen (Entleiher) verleiht. Sie profitieren von zusätzlichem Personal, ohne selbst den gesamten Einstellungsprozess durchführen zu müssen.
Bei saisonalen Spitzen oder projektbezogenen Engpässen kann Arbeitnehmerüberlassung eine schnelle Lösung sein. Nach Ende der Hochphase können Sie den Personalbedarf wieder reduzieren, ohne arbeitsrechtliche Risiken einzugehen.
Von Hilfskräften bis hin zu Spezialist/-innen oder Führungskräften: Personaldienstleister verfügen über einen Talentpool mit vielfältigen Qualifikationen. Dadurch können sie schnell auf unterschiedliche Anforderungen in verschiedenen Branchen reagieren.
Der Personaldienstleister muss eine gültige Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung besitzen. Gesetzliche Regelungen wie Equal Pay und Höchstüberlassungsdauer sind zu beachten. Ein seriöser Personaldienstleister achtet auf die Einhaltung aller Vorschriften und berät Sie hierzu.
Flexibilität: Personalengpässe lassen sich rasch und unbürokratisch ausgleichen.
Kostentransparenz: Sie zahlen nur für tatsächlich geleistete Arbeitsstunden oder vereinbarte Einsatztage.
Zeitersparnis: Rekrutierung, Administration und Abrechnung übernimmt der Personaldienstleister.
Risikominimierung: Der Personaldienstleister ist offiziell Arbeitgeber der überlassenen Mitarbeiter/-innen.
Achten Sie auf Zertifizierungen (z. B. DIN EN ISO 9001), einschlägige Tarifbindungen (z. B. iGZ, BAP), positive Kundenreferenzen und eine gültige Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung. Ein transparentes Angebot und eine gute Erreichbarkeit sind ebenfalls wichtige Indikatoren.
Eine Übernahme (Temp-to-Perm) ermöglicht Ihnen, Zeitarbeitnehmer/-innen zunächst kennenzulernen, bevor Sie ein festes Arbeitsverhältnis anbieten. Das reduziert Ihr Risiko bei der Personalsuche und vereinfacht die Entscheidungsfindung.
Die Höchstüberlassungsdauer ist gesetzlich geregelt (aktuell 18 Monate, Ausnahmen möglich durch Tarifverträge). Informieren Sie sich vorab, ob Sonderregelungen für Ihre Branche gelten und wie Ihr Personaldienstleister diese handhabt.
Sie teilen Ihren Personalbedarf und gewünschte Qualifikationen mit. Der Personaldienstleister stellt Ihnen passende Kandidat:innen vor, welche die Arbeit bei Ihnen aufnehmen. Die Einsatzdauer und Konditionen werden im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag geregelt.
In der Regel wird ein Stundensatz oder Tagessatz vereinbart, der sich an Qualifikation, Marktgegebenheiten und möglichen Tarifverträgen orientiert. Der Personaldienstleister stellt Ihnen die geleisteten Stunden in Rechnung, inklusive aller Lohnnebenkosten, die bereits inbegriffen sind.
Fragen und Antworten für Arbeitnehmer
Ja, als fest angestellte/r Mitarbeiter/in beim Personaldienstleister haben Sie dieselben Rechte wie andere Arbeitnehmer/-innen, darunter Urlaubsanspruch und Lohnfortzahlung bei Krankheit gemäß den gesetzlichen Vorgaben und dem jeweiligen Tarifvertrag.
Ja, das kommt häufig vor. Wenn Sie und das Unternehmen gut zueinander passen, besteht oft die Möglichkeit einer Übernahme in ein direktes Arbeitsverhältnis beim Kunden.
Arbeitnehmerüberlassung, auch Zeitarbeit genannt, bedeutet, dass Sie bei einem Personaldienstleister (Verleiher) angestellt sind und zeitweise in verschiedenen Kundenunternehmen arbeiten. Der Personaldienstleister ist Ihr Arbeitgeber, kümmert sich um Gehalt und Sozialabgaben und organisiert die Einsätze.
Wenn Ihr Einsatz im Kundenunternehmen endet, bleibt Ihr Arbeitsverhältnis mit uns als Personaldienstleister bestehen. Wir werden uns um einen neuen Einsatz für Sie bemühen. Zwischen zwei Einsätzen erhalten Sie weiterhin Ihr vertraglich geregeltes Entgelt.
Abwechslung: Sie lernen verschiedene Unternehmen und Branchen kennen.
Flexibilität: Je nach Verfügbarkeit und Auftragslage können Sie Einsatzorte und Projekte wechseln.
Übernahmechance: Viele Unternehmen übernehmen Zeitarbeitnehmer/-innen in eine Festanstellung, wenn es gut passt.
Soziale Absicherung: Sie sind regulär angestellt und genießen die üblichen Arbeitnehmerrechte (Urlaub, Lohnfortzahlung bei Krankheit etc.).
Um dieses zu erfahren, brauchen Sie sich nur bei uns zu melden. Grundsätzlich sollten Sie darauf achten, dass sich ein seriöser Anbieter mit transparenten Informationen und klare Angaben Ihnen gegenüber darstellt. Ein persönliches Gespräch hilft Ihnen dabei, uns kennenzulernen und Ihre Fragen direkt zu klären.
Sie erhalten Ihren Lohn vom Personaldienstleister, entweder nach Tarifvertrag (z. B. iGZ- oder BAP-Tarif) oder nach individueller Vereinbarung. In vielen Fällen greifen Equal-Pay-Regelungen, sodass Sie nach einer bestimmten Einsatzdauer das gleiche Gehalt wie die Stammbelegschaft erhalten können.
Einsätze können von wenigen Tagen bis zu mehreren Monaten oder sogar Jahren dauern. Die genaue Dauer hängt vom Bedarf des Kundenunternehmens ab und wird im Vorfeld mit Ihnen abgestimmt.
In der Regel bewerben Sie sich direkt beim Personaldienstleister. Dabei genügen oft ein Lebenslauf und relevante Zeugnisse. Anschließend werden Sie zu einem persönlichen Gespräch eingeladen, um Ihren Einsatzwunsch und Ihre Qualifikationen zu besprechen.
Sie schließen einen Arbeitsvertrag mit dem Personaldienstleister. Dieser Vertrag enthält alle wichtigen Informationen wie Arbeitszeit, Vergütung und Urlaubsansprüche. Während Ihres Einsatzes im Kundenunternehmen gelten zusätzlich dessen betriebliche Regelungen (z. B. Arbeitszeiten, Pausenregelungen).

